Fahrwerk Logistik & Transporte
Umzug mit Jobcenter in Dortmund
Wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten beantragen. Dafür braucht es in der Regel schriftliche Kostenvoranschläge. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das Sie beim Jobcenter einreichen können, und führen den Umzug nach der Zusage durch.
So läuft es ab
- Das Jobcenter stimmt dem Umzug grundsätzlich zu
- Sie fordern Kostenvoranschläge an – auch bei uns
- Sie reichen die Angebote beim Jobcenter ein
- Nach der Kostenzusage vereinbaren wir den Termin
- Wir führen den Umzug durch
Wichtig: Beauftragen Sie den Umzug erst, wenn die Zusage des Jobcenters schriftlich vorliegt. Sonst kann es passieren, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
So stellen Sie die Anfrage
Im Umzugsrechner wählen Sie bei der Abrechnung „Über Kostenträger“ und tragen die Angaben zum Jobcenter ein. Unser schriftliches Angebot zeigt, welche Leistungen enthalten sind, etwa Träger, Fahrzeug, Möbelmontage und Verpackungsmaterial.
In drei Schritten zum Angebot
- Anfrage senden: Über den Umzugsrechner, per Telefon oder WhatsApp – mit Adressen, Etagen und Wunschtermin.
- Abstimmung & Angebot: Wir klären Umfang, Laufwege und Zusatzleistungen und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot.
- Umzugstag: Wir kommen zum vereinbarten Termin und bringen alles sicher an die neue Adresse.
Häufige Fragen: Umzug mit Jobcenter
Wie viele Kostenvoranschläge verlangt das Jobcenter?
Das legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Häufig werden mehrere Angebote verlangt. Fragen Sie am besten bei Ihrer Ansprechperson nach.
Geht die Rechnung an mich oder an das Jobcenter?
Das hängt von der Zusage ab. Geben Sie bei der Anfrage an, dass ein Kostenträger beteiligt ist – dann stimmen wir den Weg passend ab.
Passt dazu
- Privatumzug: Wohnung oder Haus – geplant von der ersten Kiste bis zum Aufbau
- Miniumzug: Wenig Hausrat, schnell umgezogen
- Umzugskartons: Kartons und Verpackungsmaterial für Ihren Umzug
- Umzugshelfer: Helfer zum Tragen, Packen und Montieren